Umzug und Zuzug

Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, benötigen Sie eine Bestätigung Ihres Wohnungsgebers über den Einzug. Diese müssen Sie der Meldebehörde bei jeder Anmeldung vorlegen.

Wohnungsgeber ist, wer die Wohnung zur Verfügung stellt. Wohnungsgeber sind in erster Linie die Vermieter oder deren Beauftragte, z.B. Wohnungsverwaltungen. Wohnungsgeber können auch selbst Wohnungseigentümer sein, aber auch Hauptmieter, die ihren Wohnraum untervermieten.

 

Hier können Sie die Vorlage für eine Wohnungsgeberbestätigung herunterladen.

Öffnungszeiten heute

Das Rathaus ist zu den folgenden Zeiten geöffnet:

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Geschlossen

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