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Zuständig für die Abfallbeseitigung ist der Landkreis Augsburg. Der Abfallkalender und verschiedene Informationsblätter können auf der Internetseite des Abfallwirtschaftsbetriebes heruntergeladen werden.
Informationen zum Thema Müllabfuhrt, Problemmüllsammlung und Sperrmüllabfuhr erhalten Sie bei dem:
Abfälle die wegen ihres Schadstoffgehaltes nicht in die Hausmülltonne dürfen, können bei den Problemmüllsammlungen des Landkreises Augsburg kostenlos abgegeben werden.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Homepage der Abfallwirtschaft Landkreis Augsburg.
Sperrmüllabholungen können über das Bürgerportal vom AWB oder auch telefonisch beim Abfallwirtschaftsbetrieb gebucht werden.
Öffnungszeiten
Öffnungstag: Samstag
Öffnungszeit: 10:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Außerhalb der Öffnungszeiten des Wertstoffhofes stehen Ihnen Wertstoffinseln zur Verfügung. Bitte beachten Sie die geltenden Einwurfzeiten, werktags von 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 19:00 Uhr.
Was gehört auf den Wertstoffhof? Die Übersicht der vorhandenen Wertstoffinseln. Informationen zum Thema Wertstoff finden Sie auf der Homepage der Abfallwirtschaft des Landkreis Augsburg.
Der Markt Thierhaupten betreibt an der ehemaligen Bauschuttdeponie eine Sammelstelle als „Service für Bürger“.
Ausschließlich Grundstückseigentümer sowie Mieter und Pächter im Gebiet der Marktgemeinde Thierhaupten sind berechtigt, den auf Ihren Grundstücken anfallenden Baum- und Strauchschnitt, Bauschutt in den zulässigen Mengen auf den öffentlichen Entsorgungsanlagen des Marktes Thierhaupten anzuliefern.
Der Markt Thierhaupten beseitigt nach Maßgabe der Gesetze und dieser Satzung durch eine öffentliche Einrichtung folgende in ihrem Gebiet anfallende Abfälle:
Die Anlieferung von folgenden Wertstoffen und Abfällen in haushaltsüblichen Mengen ist möglich:
Zu diesem Zweck stellt der Markt Thierhaupten geeignete Abfallbeseitigungsanlagen und nach Bedarf besondere Sammelstellen bereit.
Nicht angenommen werden Asbestplatten, Heraklitplatten, Gipskartonplatten und kontaminierte Abfälle (z.B. Ölverschmutzung)
Die Gebühr für Grüngut und Bauschutt richtet sich nach dem Volumen des angelieferten Materials.
Folgende Gebühren werden aktuell berechnet:
| Einzelne Säcke | 2,00 Euro / Sack |
| Grüngut (Baum- und Strauchschnitt) | 5,00 Euro / m³ |
Bauschutt (max. 1/2 m³) je angefangene 100 Liter/0,1 m³ Kleinstmengen bis 30 Liter |
6,00 Euro 2,00 Euro |
Bei Anlieferung außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten wird ein Zeitzuschlag von je 7,50 Euro je angefangene 30 Minuten Aufsichtszeit erhoben.
Sofern kein Nachweis (Wiegeschein) über die angelieferten Mengen vorliegt, werden diese vom Platzwart geschätzt. Bei gewogenen Mengen gelten 1,3 Tonnen als ein Kubikmeter.
Den Weisungen des Personals ist Folge zu leisten.
Reguläre Öffnungszeiten:
jeden Samstag von 12.00 bis 15.00 Uhr
Öffnungszeiten im Winter:
Im Dezember ist die Sammelstelle für Bauschutt, Grüngut und Häckselgut nur am 1. Samstag von 12.00 bis 15.00 Uhr geöffnet.
Im Januar und Februar ist die Sammelstelle für Bauschutt, Grüngut und Häckselgut geschlossen!
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