Gewerbe- und Gaststättenrecht

Worum geht´s?

Eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (GZR) ist ein „gewerbliches Führungszeugnis“. Es enthält Hinweise ob eine juristische Person oder eine Einzelperson gegen gewerberechtliche Bestimmung verstoßen hat. Die Auskunft wird zur Prüfung der persönlichen Zuverlässigkeit verlangt, bevor ein erlaubnispflichtiges Gewerbe z.B. Gaststättenbetrieb oder Maklertätigkeit genehmigt wird.

Mit diesem Online-Antrag können Sie bei Vorliegen eines besonderen Grundes (z.B. Krankheit) eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister online beantragen.


Was wird benötigt?

Es müssen

  • der Familienname,
  • der Vorname,
  • das Geburtsdatum
  • und die Anschrift

 

eingegeben werden.

 

Außerdem muss der Verhinderungsgrund und der Zweck der Ausstellung angegeben werden.

Liegt kein Grund vor, so ist die Antragstellung persönlich bei der Meldebehörde vorzunehmen. Bringen Sie zur Antragstellung Ihren Personalausweis bzw. Reisepass mit.


Was kostet die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister?

Die Gebühr für die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beträgt 13,00 € und wird mittels Lastschrift von Ihrem Konto eingezogen.

Öffnungszeiten heute

Das Rathaus ist zu den folgenden Zeiten geöffnet:

Montag bis Freitag:

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag:

 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Geschlossen

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