Anträge und Bescheinigungen

Worum geht´s?

Jede Person, die das 14 Lebensjahr vollendet hat, wird auf Antrag mitgeteilt, welche Eintragungen über sie im Bundeszentralregister enthalten sind. Dieses Führungszeugnis wird z.B. von Arbeitgebern oder Behörden zum Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit beim Antrag auf Erteilung einer Gaststättenerlaubnis oder Maklererlaubnis verlang.

 

Mit diesem Online-Antrag können Sie bei Vorliegen eines besonderen Grundes (z.B. Krankheit) ein Führungszeugnis online beantragen.

 

Liegt kein Grund vor, so ist die Antragstellung persönlich bei der Meldebehörde vorzunehmen. Bringen Sie zur Antragstellung Ihren Personalausweis bzw. Reisepass mit.

 


Was wird benötigt?

Es müssen

 

  • der Familienname,
  • der Vorname,
  • das Geburtsdatum
  • und die Anschrift

 

eingegeben werden.

 

 

Außerdem müssen

 

  • der Verhinderungsgrund und
  • der Zweck der Ausstellung

 

angegeben werden.

 

Was kostet die Ausstellung eines Führungszeugnisses?

Die Gebühr für die Ausstellung eines Führungszeugnisses beträgt 13,00 € und wird mittels Lastschrift von Ihrem Konto eingezogen.

Worum geht´s?

Unser Rathaus-Service-Portal gibt Ihnen die Möglichkeit, eine erweiterte Meldebescheinigung (z.B. für die Anmeldung zur Eheschließung) auch außerhalb der Öffnungszeiten des Rathauses zu beantragen.


Was wird benötigt?

Es müssen

  • der Familienname,
  • der Vorname, das Geburtsdatum
  • und die Anschrift

eingegeben werden.


Was kostet die erweiterte Meldebescheinigung?

Die Gebühr für die Bescheinigung beträgt 5,00 € und wird mittels Lastschrift von Ihrem Konto eingezogen.

Ansprechpartnerin

Öffnungszeiten heute

Das Rathaus ist zu den folgenden Zeiten geöffnet:

Montag bis Freitag:

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag:

 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Geschlossen

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